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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

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Im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt, die Übereinstimmung mit dem Bauordnungsrecht, also auch der LBauO, wird nicht geprüft.

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