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Hilfe zur Pflege, Landespflegegeld

Das Sachgebiet berät pflegebedürftige Menschen zu Leistungen der Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegekosten nicht selbst getragen werden können. Es nimmt Anträge entgegen und bearbeitet diese. Zudem bearbeitet es Anträge auf Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Rheinland-Pfalz.

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Weltkriegsbombe im Bereich der Fritz-Bockius-Straße erfolgreich entschärft

Der Sperrbereich wird schrittweise aufgehoben und die betroffenen Bürger:innen können zurückkehren.